Kategorie: Unternehmer und Freiberufler
Steuerbürokratieabbaugesetz verkündet
18.03.2009
Im Bundesgesetzblatt vom 24.12.2008 wurde das Steuerbürokratieabbaugesetz verkündet. Im steuerlichen Bereich ergeben sich folgende Änderungen:
- Zukünftig sind Bilanzen (Eröffnungsbilanzen, Handelsbilanzen einschließlich Überleitungsbilanzen oder Steuerbilanzen) sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nicht mehr in Papierform der Steuererklärung beizulegen, sondern durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übersenden. Der Mindestumfang der zu übermittelnden Daten wird noch durch Schreiben der Finanzverwaltung geregelt. Erstmals gilt diese Verpflichtung für nach dem 31.12.2010 beginnende Wirtschaftsjahre, regelmäßig also für das Wirtschaftsjahr 2011.
- Ab dem Jahr 2011 sollen Steuererklärungen in weitem Umfang nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen.
- Der Schwellenwert für die Abgabe vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen wird von 800 € auf 1 000 € angehoben, der für die Abgabe monatlicher Anmeldungen von 3 000 € auf 4 000 €. Diese Änderung gilt erstmals für Anmeldezeiträume ab 2009.
- Der Schwellenwert für vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird von 512 € auf 1 000 € und der für monatliche von 6 136 € auf 7 500 € angehoben. Beträgt der Vorsteuer-Überschuss im Vorjahr mehr als 6 136 €, kann der Unternehmer statt des Kalendervierteljahres den Monat als Voranmeldungszeitraum wählen. Auch diese Grenze wird auf 7 500 € angehoben, was sich für den Unternehmer nachteilig auswirkt. Es muss nun mehr Vorsteuer anfallen, damit die Erstattung monatlich erlangt werden kann. Die Änderungen gelten ebenfalls erstmals für Anmeldezeiträume ab 2009.
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