Kategorie: GmbH-Gesellschaften und ihre Gesellschafter
Bilanzielle Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens
25.03.2009
Auch heute noch verfügen GmbH über umfangreiche Steuer-Erstattungsansprüche, die aus der Umstellung des Körperschaftsteuersystems vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren resultieren. Diese Erstattungsansprüche werden verfahrenstechnisch gesondert gegenüber den Gesellschaften festgestellt. Nach verschiedenen Gesetzesänderungen in diesem Bereich steht den Kapitalgesellschaften nach aktueller Rechtslage nunmehr eine Auszahlung der Körperschaftsteuerguthaben ab 2008 in zehn gleichen Jahresbeträgen bis 2017 zu.
Zu der Frage der bilanziellen Behandlung dieses Guthabens hat der Bundesfinanzhof mit Datum vom 15.7.2008 (Aktenzeichen I B 16/08, BStBl II 2008, 886) wie folgt entschieden: Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass sowohl die Aktivierung als auch die Wertberichtigung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage zu neutralisieren sind. Insoweit bestätigt der Bundesfinanzhof die Auffassung der Finanzverwaltung (Schreiben vom 14.1.2008, BStBl I 2008, 280).
Im Streitfall hatte eine GmbH ihren Anspruch auf das Körperschaftsteuerguthaben mit dem Barwert aktiviert und den Abzinsungsbetrag gewinnmindernd berücksichtigt.
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