Kategorie: Alle Steuerpflichtigen

Neuregelung der Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen

25.03.2009

Neu geregelt wurde der Sonderausgabenabzug von Schulgeldzahlungen. Abzugsfähig sind nunmehr 30 % des Entgelts, höchstens 5 000 €, das der Steuerpflichtige für ein Kind, für das er Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld hat, für dessen Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule entrichtet. Nach wie vor ist das Entgelt, soweit es für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes gezahlt wird, nicht begünstigt.

Voraussetzung ist, dass die Schule in der EU oder EWR liegt und die Schule zu einem im Inland anerkannten Schulabschluss führt oder auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss vorbereitet.

Hinweis:

Diese Neuregelung gilt erstmals für Schulgeldzahlungen im Jahr 2008. Für ausländische Schulen, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen, gilt die bisherige Gesetzesfassung für noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen der Jahre vor 2008 mit der Maßgabe, dass es sich nicht um eine gemäß Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz staatlich genehmigte oder nach Landesrecht anerkannte allgemein bildende Ergänzungsschule handeln muss.

Bisherige Wertung: Bewertung
Beitrag bewerten: 


Zurück