Steuererklärung jetzt bis 7 Jahre rückwirkend
Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, kann das jetzt sieben Jahre rückwirkend tun, entschied der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 1/09).
Damit ist es möglich, sich Rückzahlungen für die Jahre ab 2003 zu holen.
Gilt nicht, wenn man gesetzlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist.
