Steuererklärung jetzt bis 7 Jahre rückwirkend

Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, kann das jetzt sieben Jahre rückwirkend tun, entschied der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 1/09).

Damit ist es möglich, sich Rückzahlungen für die Jahre ab 2003 zu holen.

Gilt nicht, wenn man gesetzlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist.