Zinsen auf die Einkommensteuererstattung sind steuerfrei
Vom Finanzamt gezahlte Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht mehr als zusätzliches Einkommen zu versteuern. Mit diesem Grundsatzurteil VIII R 33/07 vom 8.9.2010 hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung korrigiert. Seit 1999 konnten Steuerzahler Nachzahlungszinsen nicht mehr als Sonderausgabe abziehen, mussten aber Erstattungszinsen versteuern. Die Richter entschieden, dass Zinsen für die Erstattung oder Nachzahlung von Einkommensteuern "insgesamt steuerrechtlich unbeachtlich" seien.
