Höchstgrenze zur Umsatz-Ist-Versteuerung jetzt 500.000,- €

Die Bundesregierung hebt rückwirkend zum 1. Januar 2009 die Höchstgrenze zur Umsatz-Ist-Versteuerung auf 500.000,- € Umsatz an. Dadurch wird die Liquidität der kleinen und mittleren Betriebe nachhaltig gestärkt.

Grundsätzlich müssen Unternehmen die Umsatzsteuer sofort nach Leistungserbringung an das Finanzamt abführen, und zwar unabhängig davon, ob der Auftraggeber bezahlt hat oder nicht. Die Grenze lag für Unternehmen im Westen seither bei 250.000,- €, im Osten lag sie beim doppelten Betrag. Nun wird diese Umsatzgrenze rückwirkend auf bundeseinheitlich 500.000,- € abgehoben.

Nach überschlägigen Berechnungen werden rund zwei Drittel der Betriebe von den neuen Höchstgrenzen profitieren.

Dies ist angesichts der aktuellen schwierigen Geschäftslage auch dringend notwendig, weil neben den aktuellen Auftragsrückgängen und Umsatzeinbrüchen als weitere Belastungsfaktoren die Zahlungsmoral mancher Kunden und verschärfte Bedingungen für die Aufnahme von Krediten bei der Hausbank hinzu kommt.