Mit einem Euro Stammkapital an den Start

Existenzgründer haben es seit November 2008 leichter, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Die neue "Unternehmergesellschaft" benötigt zum Start nur einen Euro Stammkapital und soll schneller geschäftsfähig sein. Im Volksmund wird sie auch Mini-GmbH genannt, denn ihre Gründung erfordert weniger Papierkram und Geld als eine herkömmliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Risikolos ist die "Mini-GmbH" aber nicht.

Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" wollte die Bundesregierung vor allem der Gesellschaftsform Limited (Ltd.) Konkurenz zu machen, denn die 25.000,- € Pflichtkapital für eine herkömmliche GmbH zu viel waren. Gesellschafter haften bei der Limited nicht mit dem persönlichen, sondern mit dem Firmenkapital.

Haftungsbeschränkungen sind die Vorteile der Unternehmensgesellschaft.

Mit der deutschen Mini-GmbH, die formal Unternehmergesellschaft (UG) heißt, soll das passé sein. "Eine Haftungsbeschränkung trotz eines Startkapitals von einem Euro sind die Hauptvorteile der neuen UG", erklärt Petra Mitschke, Gesellschaftsrechts-Expertin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover. Ein Musterprotokoll sorge dafür, dass eine UG von heute auf morgen ohne weitere Beratung gegründet werden kann. Im Idealfall werden dafür nur 30,- € beim Notar fällig. "Damit hat die Limited hierzulande eindeutig ihre Existenzberechtigung verloren", sagt Thomas Matuschok, Berater für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Karlsruhe.

Von Vorteil ist bei der Mini-GmbH zudem, dass nur die deutsche Rechtsprechung die Grundlage bei juristischen Konflikten bildet. Bei einer Limited muss stets auch das Rechtssystem aus Großbritannien berücksichtigt werden. Denn üblicherweise hat eine Limited ihern Hauptsitz auf der Insel und agiert in Deutschland mit einer Niederlassung. "Das sorgte mitunter für Unklarheiten und für höhere Rechtsberatungskosten" so Matuszok.