Bundestag beschloss degressive Abschreibung und Erleichterung
Der Deutsche Bundestag hat am 3. Dezember ein umfangreiches Konjukturpaket beschlossen. Interessantester Maßnahmepunkt für Unternehmer ist dabei die Wiedereinführung der degressiven Abschreibungsmöglichkeit für bewegliche Wirtschaftsgüter ab dem 1. Januar 2009.
Die neue Abschreibemöglichkeit wird auf zwei Jahre befristet und gilt für alle Neuanschaffungen beweglicher Wirtschaftsgüter, die bis zum 31. Dezember 2010 getätigt werden. Sie soll 25% des Kaufpreises betragen und gezwölftet werden, das heißt für eine Anschaffung im Dezember 2009 gibt es lediglich 1/12 von 25%. Um den steuerlichen Vorteil der degressiven Abschreibung also voll auszunutzen, sollten Unternehmer die Neuanschaffung von hochwertigen Gerätschaften möglichst für den Januar 2009 planen bzw. vornehmen. Bei einer Nutzungsdauer von bis zu 4 Jahren, z.B. PCs, bietet die degressive Abschreibung keinen Vorteil.
