Tipp des Monats 09/2008September 2008 - Verluste bei Immobilien realisieren Liegen zwischen dem Erwerb und der Veräußerung einer vermieteten Immobilie weniger als 10 Jahre, so ist bei Verkauf mit Gewinn der Veräußerungsgewinn als sonstige Einkünfte zu versteuern. Erzielt man dagegen in diesem Zeitraum einen Verlust, so kann dieser Verlust nur mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Verrechenbar sind derartige Verluste nur noch bis zum 31.12.2008, auch mit Spekulationsgewinnen aus einer Reihe von Kapitaleinnahmen.
Durch Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 1.1.2009 lassen die neuen Steuerregelungen kaum noch Verrechnungsmöglichkeiten zu. Zukünftig sind nämlich Spekulationsgeschäfte nur noch beim Verkauf von Grundstücken und beweglichen Wirtschaftsgütern möglich. Damit wird das Verrechnungspotenzial Spekulationsverluste erheblich einschränken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von der
Steinert Steuerberatungsgesellschaft mbH |