Verluste bei Immobilien realisieren
Liegen zwischen dem Erwerb und der Veräußerung einer vermieteten Immobilie weniger als 10 Jahre, so ist bei Verkauf mit Gewinn der Veräußerungsgewinn als sonstige Einkünfte zu versteuern. Erzielt man dagegen in diesem Zeitraum einen Verlust, so kann dieser Verlust nur mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Verrechenbar sind derartige Verluste nur noch bis zum 31.12.2008, auch mit Spekulationsgewinnen aus einer Reihe von Kapitaleinnahmen.
Durch Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 1.1.2009 lassen die neuen Steuerregelungen kaum noch Verrechnungsmöglichkeiten zu. Zukünftig sind nämlich Spekulationsgeschäfte nur noch beim Verkauf von Grundstücken und beweglichen Wirtschaftsgütern möglich. Damit wird das Verrechnungspotenzial Spekulationsverluste erheblich einschränken.
Unser Tipp
Prüfen Sie jetzt, ob Sie bei Immobilienkäufen der letzten 10 Jahre möglicherweise Spekulationsverluste durch Verkauf (auch im Familienkreis) realisieren können. Die bis zum Jahresende realisierten Verluste mindern nach den gesetzlichen Neuregelungen nicht nur die Spekulationsgewinne des laufenden Jahres, sondern der nicht ausgeglichene Verlust kann von 2009 bis 2013 auch mit einer Reihe von Kapitaleinnahmen verrechnet werden, die der Abgeltungsteuer unterliegen.
